Allgemein:

Startseite

Ihre Spende kommt an !

Anfahrtsskizze

Ihre Meinung ist uns wichtig!

Kontakt

Impressum


Alle Mitglieder der Krankenpflege- bzw. Fördervereine im Einzugsgebiet können folgende Vergünstigungen der Sozialstation in Anspruch nehmen:


 

1. Erstattungen beim Eigenanteil für Pflege


Obwohl die Sachleistungsbeträge für die einzelen Pflegestufen zum 01. Januar 2012 erhöht wurden, reicht doch in vielen Fällen der von der Pflegekasse gewährte Betrag nicht aus. Der übersteigende Anteil muss normalerweise aus der eigenen Tasche gezahlt werden.

Für diesen Fall gewähren wir den Mitgliedern der Krankenpflege- und Fördervereine eine Gutschrift von 10 % auf den selbst zu tragenden Anteil für 3 Monate. Schnell können hier einige Hundert Euro zusammenkommen, die Ihr Budget deutlich entlasten!

Gleichzeitig können Sie sich oder Ihrem Angehörigen so die notwendige Pflege leichter zukommen lassen und müssen diese nicht wegen des Geldes reduzieren.

Diese vorteilhafte Regelung gilt natürlich auch für alle Vereinsmitglieder, die noch in keiner Pflegestufe sind aber Pflegeleistungen von der Sozialstation wünschen!


 

2. Übernahme des Vereinsbeitrages


Erhalten Sie von der Sozialstation pflegerische Leistungen so übernehmen wir ab diesem Zeitpunkt Ihren Jahresbeitrag an Ihren Krankenpflege- bzw. Förderverein.

 


3. Vergünstigung beim Hausnotruf


Allen Patientinnen und Patienten empfehlen wir die Installation eines Hausnotrufsystems, damit Sie jederzeit Hilfe holen können.
Normalerweise kostet die Einrichtung des Hausnotrufes über die Kooperation mit dem Malteser-Hilfsdienst Lauda-Königshofen eine Gebühr von 25,-- Euro.
Als Mitglied eines Krankenpflege- oder Fördervereins übernehmen wir diese Installationspauschale für Sie.

 


4. Zusatzstunden bei Verhinderungspflege


Verhinderungspflege stellt neben der Kurzzeitpflege eine weitere Möglichkeit dar, um den Ausfall eines pflegenden Angehörigen durch Urlaub, Krankheit oder Kur zu überbrücken. Gleichzeitig kann Verhinderungspflege genutzt werden zur allgemeinen Entlastung eines pflegenden Angehörigen.

Voraussetzung ist die Einstufung in eine Pflegestufe 1, 2 oder 3 (nähere Hinweise im PFLEGE-ABC). Gerne unterstützen wir Sie bei der einmaligen Antragstellung.

Maximal werden für die Ersatzpflege pro Kalenderjahr 1.550,- Euro gezahlt – unabhängig von der Pflegestufe.

Über die Verhinderungspflege können Sie:

nutzen. Wenn Sie diese Dienstleistungen im Rahmen der Verhinderungspflege über die Sozialstation in Anspruch nehmen zahlen Sie keinen Cent !

Als Mitglied im Krankenpflege- oder Förderverein erhalten Sie z w e i zusätzliche unentgeltliche Stunden!

 


5. Vorteil beim Hauskrankenpflegekurs


Ein Hauskrankenpflegekurs ist für pflegende Angehörige eine sehr gute Möglichkeit, sich alle notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen.
An 10 Abenden werden Sie in einer kleinen Gruppe von maximal 12-15 Personen durch entsprechende Fachkräfte intensiv geschult und begleitet.
Meist übernimmt Ihre Kasse die Kursgebühr komplett.

Als Mitglied im Krankenpflege- oder Förderverein betreuen wir an einem der Kursabende kostenlos Ihren zu pflegenden Angehörigen.

Ferner können einzelne Krankenpflegevereine oder Seelsorgeeinheiten für ihre eigenen Mitglieder gerne einen eigenen Hauskrankenpflegekurs erhalten.


 
... Sie sehen: Die Mitgliedschaft im Krankenpflege- oder Förderverein lohnt sich ...