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Alzheimer - diese Diagnose löst bei Betroffenen und Angehörigen gleichermaßen Erschrecken aus. Eine verständliche Reaktion, denn die Krankheit berührt den Menschen in seinem tiefsten Innern, in seiner Persönlichkeit. Sie lässt die Vergangenheit verlöschen, zerstört die Orientierung in der Gegenwart und nimmt die Zukunft. Kein Wunder, dass die Alzheimer-Krankheit zu den gefürchtetsten Diagnosen überhaupt gehört.
Aber Angst, Unwissenheit und Panik sind keine guten Ratgeber - auch nicht bei einer so schlimmen Erkrankung. Stattdessen sollte jeder, der mit ihr zu tun hat, möglichst viel darüber wissen. Denn es gibt bis heute zwar keine Heilung, aber mit moderner Medizin und liebevoller Betreuung lässt sich das Fortschreiten der Erkrankung deutlich aufhalten.

Unter Alltagskompetenz versteht man, dass ein Erwachsener die alltäglichen Aufgaben innerhalb seiner Kultur selbständig und unabhängig in einer eigenverantwortlichen Weise erfüllen kann.

Die "Eingeschränkte Alltagskompetenz" hat der Gesetzgeber mit Einfügen des § 45a in das SGB XI versucht zu präzisieren, um den seit dem 01.01.2002 "Berechtigten Personenkreis" festzulegen: Betroffen sind Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, bei denen neben dem Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist. Dies sind Pflegebedürftige der Pflegestufen I, II oder III mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, bei denen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung im Rahmen der Begutachtung nach § 18 SGB XI als Folge der Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt hat, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz geführt haben.
Für die Bewertung, ob die Einschränkung der Alltagskompetenz auf Dauer erheblich ist, werden Bereiche aufgeführt wie z. B. Weglauftendenzen, Verkennen gefährlicher Situationen, Unfähigkeit zur Kooperation oder Strukturierung des Tagesablaufs oder aber auch anhaltende Zustände von Depression und Angst mit ihren Folgen.

Hier die Übersicht:

Eingeschränkte Alltagskompetenz liegt vor, wenn in wenigstens 2 Bereichen (davon mindestens 1 in den nachfolgend beschriebenen Bereichen von 1-9) erhebliche Schädigungen und Fähigkeitsstörungen auf Dauer vorliegen:



  ITEMs zur Bewertung der Einschränkung der Alltagskompetenz
1. Unkontrolliertes Verlassen des Wochnbereichs (Weglauftendenz)
  Dementer verläßt die Wohnung, weil er seine verstorbene Ehefrau sucht oder zur Arbeit gehen möchte
2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
  Der Demente läuft ohne aufzupassen auf die Strasse oder geht im Winter mit Sommerkleidung nach draußen.
3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potentiell gefährdenden Substanzen
  Der Demente läßt den Herd an, ohne ihn zu nutzen, nimmt unkontrolliert seine Medikamente oder isst verdorbene Lebensmittel.
4. Tätlich oder verbal aggressives Verhalten  in Verkennung der Situation
  Der Demente schlägt, tritt, beißt, kratzt, kneift oder bespuckt Sie oder seine Angehörigen bei der Körperpflege. Er beschimpft oder beschuldigt Sie oder andere ohne erkennbaren Grund.
5. Im situativen Kontext inadäquates Verhalten
  Der Demente hat einen starken Betätigungs- und Bewegungsdrang, z.B. läuft er ziellos herum. Er zupft und nestelt permanent an seiner Kleidung, isst Kot oder schmiert damit herum.
6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
  Der Dement isst und trinkt aufgrund von mangelndem Hunger- und Durstgefühl bereitstehende Nahrung nicht oder unkontrolliert. Er kann aufgrund von mangelndem Schmerzempfinden Verletzungen nicht wahrnehmen.
7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Massnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angsstörung
  Der Demente verbringt den ganzen Tag apathisch im Bett oder verläßt den Platz, an dem er z.B. morgens hingesetzt wurde, nicht aus eigenem Antrieb. Er läßt sich nicht aktivieren oder verweigert die Nahrung.
8. Störung der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben
  Der Demente erkennt ihm vertraute Personen z.B. seine Kinder oder seinen Ehepartner nicht wieder. Er hält keine Absprachen ein, da er sich schon nach kurzer Zeit nicht mehr daran erinnert.
9. Störung des Tag-Nacht-Rhythmus
  Der Demente ist nachts stark unruhig und verwirrt oder weckt seine Angehörigen und verlangt beispielsweise, dass ihm diese sein Frühstück zubereiten.
10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
  Der Demente kann, z.B. aufgrund zeitlicher, örtlicher oder situativer Desorientierung, seine regelmäßige Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder andere Aktivitäten nicht mehr planen und durchführen. (Hinweis: Hier können nur Beeinträchtigungen berücksichtigt werden, die nicht bereits unter Punkt 7 oder 8 erfasst worden sind.) 
11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen
  Dieser Aspekt trifft zu, wenn der Demente beispielsweise Angst vor seinem eingenen Spiegelbild hat, von Personen aus dem Fernsehen verfolgt oder bestohlen zu werden glaubt, Essen aufgrund von Vergiftungswahn verweigert, optische oder akustische Hallustinationen wahrnimmt. (Hinweis: hier geht es um Verhaltensstörungen, die unter Punkt 5 nicht erfasst und nurhc nicht kognitive Störungen bedingt sind.
12. Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
  Der Dement weint häufig ohne ersichtlichen Grund. Er ist distanzlos, euphorisch, reizbar oder misstrauisch.
13. Zeitlich überwiegende Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression
  Der Dement jammert und klagt ständig.


15 Tipps für den Umgang mit Dementen: